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Kranker Steuerberater

Mittwoch, den 11. Februar 2009 (Harald Büring)

Muss das Finanzgericht darauf Rücksicht nehmen, wenn Ihr Steuerberater vor der Verhandlung plötzlich schwer erkrankt?

© Tom Nance - Fotolia.com

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Sofern Ihr Steuerberater kurz vor dem Prozesstermin beim Finanzgericht plötzlich schwer erkrankt, ist das kein Weltuntergang. Dies darf das Finanzgericht nicht einfach ignorieren und muss unter Umständen einen anderen Termin anberaumen. Davon ist normalerweise dann auszugehen, wenn Sie ihm die alleinige Prozessvollmacht ausgestellt haben.

Dies gilt allerdings nicht, wenn sich die von Ihnen erteilte Prozessvollmacht auf die gesamte Sozietät erstreckt- wie das häufig üblich ist. Hier erfolgt nur dann eine Terminsverlegung, wenn nicht ein anderes Mitglied der Sozietät einspringen kann. Hiervon ist in der Regel auszugehen, es sei denn, Ihr „Fall“ ist ziemlich kompliziert und erfordert eine umfangreichere Einarbeitung.

Die Beurteilung überlassen Sie am besten Ihrem Steuerberater, der mit der Rechtsprechung zu diesem Thema hinreichend vertraut ist. Sofern Ihnen das wichtig erscheint, wird er diese Frage auch gerne im Vorfeld mit Ihnen besprechen.


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