Prozess gewonnen – trotzdem Aussetzungszinsen?
Montag, den 9. Februar 2009 (Harald Büring)Darf die Finanzverwaltung unter Umständen auch dann Aussetzungszinsen verlangen, wenn ein Steuerzahler gegen einen Steuerbescheid vor Gericht zieht – und den Prozess gewinnt?
Als Steuerzahler müssen Sie normalerweise auch dann die im Steuerbescheid geforderte Nachzahlung leisten, wenn Sie Einspruch oder Klage eingereicht haben, weil der Steuerbescheid rechtswidrig ist. Dem können Sie nur entgehen, wenn Sie die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Dies hat allerdings den Nachteil, dass die Finanzverwaltung Aussetzungszinsen kassieren darf, wenn der Einspruchsbescheid zurückgewiesen wird und Sie die Klage verlieren.
Manche Finanzämter wollen auch dann Aussetzungszinsen kassieren, wenn Sie den Prozess zwar gewonnen haben, das Finanzamt aber aus Versehen zuviel Steuern von der Vollziehung ausgesetzt hat.
Diese Praxis ist jedoch nach einer Entscheidung des Finanzgerichtes Düsseldorf rechtswidrig. Hierfür fehlt es nach der Ansicht der Richter an einer Rechtsgrundlage (Az. 12 K 2457/07 AO).
Eine überzeugende Entscheidung. Denn warum sollte der Steuerzahler für einen Fehler des Finanzamtes gerade stehen?
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