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Jahressteuergesetz 2009: Ausländische Lebensversicherungsverträge

Montag, den 2. Februar 2009 (Harald Büring)

Verträge mit ausländischen Lebensversicherungen werden über ein besonderes Meldeverfahren registriert.

(c) Claus Mikosch - Fotolia.com

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Auszahlungen aus ausländischen Lebensversicherungen sind im Rahmen der Abgeltungsteuer zu erfassen. Alle ab 2009 geschlossenen Verträge sind von den inländischen Versicherungsvermittlern dem Bundeszentralamt für Steuern bis zum 30. März des Folgejahres zu melden. Betroffen sind Verträge zwischen einem Inländer und einer ausländischen Versicherung. Über dieses Meldeverfahren soll der Besteuerungsanspruch sichergestellt werden.

Allerdings muss die erste Mitteilung über Verträge zu ausländischen Lebensversicherungen erst zum 30. März 2011 vorgenommen werden.


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