Selbstanzeige in Raten
Sonntag, den 30. Mai 2010Eine Selbstanzeige muss schon komplett sein, damit der Steuersünder Straffreiheit erlangt.
Erstattet ein Steuerpflichtiger noch bevor die Finanzverwaltung etwas entdeckt eine Selbstanzeige, erhält er dafür Straffreiheit. Der Bundesgerichtshof stellt gerade in seinem Beschluss vom 20.05.2010 klar, dass die strafbefreiende Wirkung aber nur eintritt, wenn der Steuerpflichtige ... Weiterlesen...