Umsatzsteuervergünstigtes Mensaessen
Freitag, den 19. März 2010Das BMF zeigt auf, wie Schulessen begünstigt bleibt.
Grundsätzlich gilt ja: Werden Speisen vor Ort verzehrt, unterliegen diese Leistungen dem allgemeinen Steuersatz von 19%. Das trifft damit also auch Schulkantine und Mensa. Nur die reine Lieferung von Lebensmitteln ist begünstigt und unterliegt dem ... Weiterlesen...