Wettbewerbsverein und die Gemeinnützigkeit
Dienstag, den 29. Dezember 2009Die Gemeinnützigkeit stellt besondere Anforderungen an die Satzung.
Eingetragene Vereine sind von der Körperschaftsteuer befreit, wenn sie satzungsgemäß und auch durch die tatsächliche Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen. Hier ging es um einen eingetragenen Verein, dessen Mitglieder aus diversen Verbänden, einer Innung, ... Weiterlesen...