Rettung der Gemeinnützigkeit und Fristverlängerung bei Zahlung an ehrenamtliche Vorstände
Sonntag, den 15. März 2009Die die Gemeinnützigkeit gefährdenen Zahlungen an ehrenamtliche Vorstände können noch bis zum 30.06.2009 in korrekte Bahnen gelenkt werden.
Ist der Vorstand eines gemeinnützigen Vereins ehrenamtlich tätig und zahlt der Verein dem Vorstand dennoch Vergütungen, verstößt der Verein damit gegen das Gebot sämtliche Mittel für die steuerbegünstigen satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden. Ausgenommen hiervon ist ... Weiterlesen...