Rettungsdienste und Krankentransporte bleiben gemeinnützig
Freitag, den 23. Januar 2009Rettungsdienste und Krankentransporte bleiben von der Körperschaft- und Gewerbesteuer verschont.
Mit Beschluss vom 18. September 2007 ( I R 30/06) hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch die Rettungsdienste und Krankentransporte gemeinnütziger Wohlfahrtsverbände und der juristischen Personen des öffentlichen Rechts körperschaft- und gewerbesteuersteuerpflichtige Betriebe sind. Der ... Weiterlesen...