Einspruch und Konsequenzen
Mittwoch, den 27. August 2008Wenn Sie gegen Ihren Steuerbescheid einen Einspruch einlegen, kann Ihnen im Regelfall wenig passieren. Sie müssen allerdings dann aufpassen, wenn Sie einen Verböserungshinweis erhalten.
Im Falle eines Einspruches darf das Finanzamt nicht nur Ihren Einspruch zurückweisen, sondern den Steuerbescheid auch zu Ihrem Nachteil ändern. Dies darf es jedoch nicht überraschend tun. Es muss Ihnen vorher einen sogenannten Verböserungshinweis zukommen ... Weiterlesen...