Schädliche Vermietung durch eine Krankenhaus-GmbH
Dienstag, den 16. November 2010 (Michaela Reichling)Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich in einer Verfügung damit befasst, ob es für die Gemeinnützigkeit einer begünstigten Körperschaft (z.B. Krankenhaus-GmbH) schädlich ist, wenn die Körperschaft nicht begünstigte Leistungen herausnimmt und von einer Dienstleistung-GmbH erledigen lässt, das aus den gleichen Gesellschaftern besteht (Betriebsaufspaltung). Gleichzeitig sollen das Personal und die Räumlichkeiten der GmbH aus einem [...]
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich in einer Verfügung damit befasst, ob es für die Gemeinnützigkeit einer begünstigten Körperschaft (z.B. Krankenhaus-GmbH) schädlich ist, wenn die Körperschaft nicht begünstigte Leistungen herausnimmt und von einer Dienstleistung-GmbH erledigen lässt, das aus den gleichen Gesellschaftern besteht (Betriebsaufspaltung). Gleichzeitig sollen das Personal und die Räumlichkeiten der GmbH aus einem Zweckbetrieb überlassen werden.
Hier die Zusammenfassung der Aussagen der Verfügung:
Die Überlassung der Räume nebst Inventar gegen Entgelt an die Dienstleistungs-GmbH ist nicht schädlich für die Gemeinnützigkeit. Das Entgelt muss marktüblich sein.
Zwar ist die Vermietung von Räumen eine vermögensverwaltende Tätigkeit, doch bei einer Betriebsaufspaltung handelt es sich immer um gewerbliche Einkünfte. Also wird auch bei einer gemeinnützigen Körperschaft von einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgegangen.
Der Erwerb von Anteilen an der Dienstleistungs-GmbH durch die gemeinnützige GmbH darf nur aus dem zulässig gebildeten Vermögen inklusive der freien Rücklagen gezahlt werden.
Gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung wird verstoßen, wenn ein Gebäude oder Inventar des ideellen Bereichs inklusive der Zweckbetriebe, welches mit zeitnah für die steuerbegünstigten Zwecke zu verwendenden Mitteln angeschafft oder hergestellt wurde, an eine steuerpflichtige Körperschaft vermietet wird.
Allerdings ist die Vermietung für die Gemeinnützigkeit unschädlich, wenn zulässig gebildetes Vermögen in Höhe der verlagerten Wirtschaftsgüter für die steuerbegünstigten Zwecke verwendet wird.
Tags: Betriebsaufspaltung, gemeinnützig, Gemeinnützige Körperschaft, schädlich
