Sponsoring eines Sportvereins kostet Umsatzsteuer
Mittwoch, den 30. Juni 2010 (admin)Sponsoring tut nicht nur gut.
Ein Sportverein (Kläger) verfolgte ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke. Mit einem Sponsor wurde ein Werbevertrag abgeschlossen. Die Sport- und Freizeitbekleidung der Sportler wurde mit dem Schriftzug des Sponsors versehen und die Sportler wurden verpflichtet, diese Kleidung bei Siegerehrungen und öffentlichen Terminen zu tragen. Außerdem war der Sponsor berechtigt PR-Termine mit den Sportlern zu vereinbaren und an der Wettkampstätte mit Werbebanden zu werben. Die Gegenleistung bestand für den Verein nicht in Geld sondern in 30 Fahrzeugen. Diese wurden dem Verein zur Verfügung gestellt und für den Sportbetrieb genutzt. Die Kosten der Fahrzeuge übernahm der Sponsor. Für die Fahrzeuggestellung erstellte der Sponsor eine Rechnung und wies dort die Umsatzsteuer aus.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg stellte klar, dass der Sportverein unternehmerisch tätig geworden ist. Durch die Aktivitäten und Maßnahmen, zu denen sich der Verein verpflichtet hatte, wurde er unternehmerisch vor allem nachhaltig tätig. Die Leistungserbringung erfolgte im Austausch gegen die Fahrzeuggestellung. Dies ist nach Umsatzsteuerrecht Entgelt in Form von tauschähnlichen Umsätzen. Allerdings kann der Verein die Umsatzsteuer aus der Rechnung des Sponsors nicht als Vorsteuer abziehen. Diese steht nämlich nicht mit der unternehmerischen Tätigkeit „Werbebetrieb“ in Zusammenhang. Denn die Verwendung der Fahrzeuge erfolgt ja im ideellen Bereich (Sportbetrieb). Zwar waren die Fahrzeuge mit der Werbung des Sponsors ausgestattet, dies hielt das Gericht aber für uninteressant. Allein der Werbeaufdruck
macht einen Gegenstand noch nicht zum Werbemittel, sondern die Nutzung des Gegenstands.
Damit darf der Verein zwar Umsatzsteuer für seine entgeltlichen Leistungen bezahlen, kann die Vorsteuer aber nicht abziehen.
(FG Baden-Württemberg v. 29.03.2010 – 9 K 115/06)
