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Gemeinnützigkeit

Keine Gemeinnützigkeit für politische Ziele

Dienstag, den 15. Juni 2010 (admin)

Für die Verfolgung politscher Ziele gibt es keine Gemeinnützigkeit.

(c) bebefoto - Fotolia.com

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Ein Verein, dessen Satzung den Vereinszweck der Förderung der internationalen Gesinnung und Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens als Inhalt hatte, klagte um seine Anerkennung als gemeinnütziger Verein.
Das Finanzgericht Düsseldorf lehnte dies allerdings ab. Zwar hatte sich der Verein in der Satzung gemeinnützige Zwecke auf die Fahne geschrieben und sich auch im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung gehalten. Allerdings hat sich der Verein über den Rahmen seiner satzungsmä0igen Zwecke hinaus allgemeinpolitisch betätigt. Und mit der Beeinflussung der allgemeinen politischen Meinungsbildung, die sich zwar vorrangig aber nicht nur in der politischen Parteienförderung äußert, werden grundsätzlich keine gemeinnützigen Zwecke verfolgt. Vereine, deren Vereinszweck oder Geschäftsführung weit überwiegend politische Ziele verfolgt, stellen politische Vereine dar. Denn dieser Verein hatte über den satzungsmäßigen Zweck hinaus politische Forderungen gestellt (Weg mit Agenda 2010 und Hartz IV, Für die Einführung eines Mindestlohns, Keine EU-Verfassung u.a.). Diese Parolen konnten die Richter nicht dem Gedanken der Völkerverständigung zuordnen. Im Ganzen sah das FG Düsseldorf bei diesem Verein einen gemeinnützigkeitsschädlichen Verstoß gegen das in der Satzung verankerte Gebot der parteipolitischen Neutralität.
(FG Düsseldorf v. 09.02.2010 – 6 K 1908/07 K)

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