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Ehrenamtspauschale auf den Punkt gebracht

Mittwoch, den 16. Dezember 2009 (admin)

Ein dreiseitiges Merkblatt zur Ehrenamtspauschale informiert.

(c) Ramona Heim - Fotolia.com

(c) Ramona Heim - Fotolia.com

Seit dem 01. Januar 2007 gibt es die sogenannte Ehrenamtspauschale, die durch das Gesetz zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (rückwirkend) eingeführt wurde. Für ehrenamtliche Tätigkeiten können jährlich 500 Euro steuerfrei vereinnahmt werden.
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat nun ein dreiseitiges Merkblatt verfasst, welches über diese Ehrenamtspauschale informiert. Ausführlich wird der Empfänger beschrieben, der ehrenamtliche nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Bereich tätigt. Des Weiteren wird die Differenzierung zwischen Tätigkeitsvergütungen und Aufwandsentschädigungen dargestellt.  Im Bezug auf Tätigkeitsvergütungen geht das Merkblatt auch noch Mal darauf ein, ob und wann eine Satzungsänderung notwendig ist.
Insgesamt eine gelungene kurze Übersicht, die wirklich informiert.
(FinMin Bayern – 435/2009)


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