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Spenden an eine nicht gemeinnützige GmbH

Samstag, den 15. August 2009 (admin)

Werden Spenden an eine nicht gemeinnützige GmbH geleistet handelt es sich hierbei um Betriebseinnahmen.

(c) Bizroug - Fotolia.com

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Im vorliegenden Fall ging es um eine nicht als gemeinnützig anerkannte GmbH. Diese hatte mit Werbemaßnahmen um die Unterstützung bei der Verbreitung von bestimmten Wertvorstellungen gebeten. Daraufhin erhielt sie Spenden von Privatpersonen und Unternehmungen, die dieser Lehre offensichtlich nahe stehen. Die Besonderheit des Falls lag darin, dass das Finanzamt die Spendeneinnahmen zunächst der Schenkungsteuerpflicht unterwarf.
Das Finanzgericht Nürnberg klärte in seinem Urteil, dass es sich bei diesen Spenden um Betriebseinnahmen handelt. Allerdings blieb offen, ob die festgesetzte Schenkungsteuer auf die betrieblich veranlassten und freiwilligen Zuwendungen rechtmäßig sei oder ob ein Anspruch darauf bestehe, die doppelte Besteuerung durch eine Billigkeitsmaßnahme zu mildern. Die Frage der Rechtmäßigkeit der Schenkungsteuer auf die nun als Betriebseinnahmen qualifizierten Spenden wird in einem anderen Verfahren (Az. 4 K 392/2009) durch das Finanzgericht Nürnberg geklärt werden müssen.
(FG Nürnberg v. 10.03.2008 – 1 K 289/2007)

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