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Besteuerung

Pferde rennen mit Besteuerung

Sonntag, den 31. Mai 2009 (admin)

Die von gemeinnützigen Vereinen veranstalteten Pferderennen sind nicht steuerbefreit.

(c) manolito - Fotolia.com

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Im vorliegenden Fall hatte ein wegen Förderung der Tierzucht gemeinnütziger und daher steuerbefreiter Verein geklagt. Dieser Verein hatte Trabrennen veranstaltet und diese steuerfrei behandelt, denn nach Auffassung des Vereins seine die Trabrennen als Leistungsprüfung für die Zucht unerlässlich. Auch im Tierzuchtgesetzt seien solche Prüfungen vorgesehen. Der Verein brachte vor, dass es sich daher um rein züchterische Veranstaltungen handele. Diese seien als so genannter Zweckbetrieb ebenfalls steuerbefreit.
Der Bundesfinanzhof sah den Fall jedoch anders. Nach Auffassung der Richter seien Trabrennen vor allem sportliche Veranstaltungen und ein beliebtes Freizeitvergnügen. Hier sahen die Richter keinen großen Unterschied zu anderen Sportveranstaltungen wie Radrennen, Fußballspielen oder auch Boxveranstaltungen.  Diese, unter denselben Bedingungen durchgeführten, Sportveranstaltungen sind jedoch steuerpflichtig. Außerdem brachte der BFH vor, dass die Leistungsprüfungen der Pferde auch ohne zahlendes Publikum stattfinden könnten.
Der BFH sah auch aus Wettbewerbs- und Gleichheitsgründen keinen Anlass, den Pferdesport zu begünstigen und stellte damit fest, dass es sich bei den Trabrennen um steuerpflichtige Veranstaltungen handele. Damit entschied er entgegen der bisherigen Praxis der Finanzverwaltung.
(BFH v. 22.04.2009 – I R 15/07)


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