Carsharing-Verein und Umsatzsteuer
Montag, den 25. August 2008 ()Wie viel Umsatzsteuer muss ein Carsharing-Verein bezahlen?
Carsharing ist eine interessante Möglichkeit für alle, die der Umwelt und dem Geldbeutel zuliebe auf die Anschaffung eines eigenen Autos verzichtet haben. Denn viele Leute – vor allem in den großen Städten – schaffen sich nur deshalb einen eigenen Wagen an, um in bestimmten “Notsituationen” wie einem Großeinkauf oder den Besuch eines abgelegenen Bekannten nicht dumm dazustehen. Auch Umweltverbände, wie Greenpeace, können daher Carsharing etwas abgewinnen.
Trotzdem müssen Carsharing-Unternehmer ihren Kunden den vollen Regelsatz von 19% in Rechnung stellen. Da hilft es Ihnen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes auch nichts, wenn sie sich als Verein eintragen und den Umweltschutz als Zweck in ihre Satzung aufnehmen.
Sinnvoll wäre es, wenn der Fiskus Car-Sharing Unternehmern oder Vereinen nur den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% abknüpfen würde. Voraussetzung ist, dass sie durch besondere Standards – wie vor allem durch den Einsatz besonders schadstoffarmer Fahrzeuge mit wenig Spritverbrauch- sicherstellen müssen, dass die Umwelt möglichst wenig belastet wird. Hier ist der Gesetzgeber gefordert.
Nähere Infos zum Carsharing finden Sie beim Bundesverband Carsharing sowie hier . Interessante Tipps zum Vereinsrecht finden Sie hier .
Am 9. Dezember 2008 um 20:22 Uhr
Der Weg vom eigenen Auto hin zum CarSharing ist manchmal sehr weit. Zu sehr hängen die Autofahrer an Ihren Wagen, obwohl sie sich diesen eigentlich gar nicht leisten können.